Suche nach Lösungen zur besseren Steuerung, Versorgung und Vergütung bei der Behandlung von ADHS-Patienten
Um die Versorgung für ADHS-Patienten zu verbessern, sollte ein Innovationsfondsantrag mit dem Titel „KARO“ im Mai 2025 vom Berufsverband Deutscher Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP) beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingereicht werden, leider konnte keine Krankenkasse in Deutschland zur Unterstützung dafür gewonnen werden.
Der BVDP engagiert sich gemeinsam mit dem BDN und BVDN für die Patientenversorgung.
KARO stand für „Klar strukturierte ADHS-Diagnostik und Behandlung in der Regelversorgung optimiert durch digitales Screening“
Der Antrag beinhaltete drei Aspekte zur Verbesserung der Versorgung:
Ein digitales Screening für Jedermann
So, dass nur Patienten mit sich dadurch erhärtendem Verdacht auf ADHS in die teilnehmenden Praxen zur Diagnostik kommen.
Leitliniengerechte Diagnostik für ADHS
Bei uns niedergelassenen neuropsychiatrischen Fachärzten – finanziert zunächst durch den Innovationsfond, gefolgt von einer besseren Koordination der Versorgung und medikamentösen Therapie im Sinne einer „Facharzt zentrierten Versorgung“, die extra vergütet werden muss.
Reduktion der Nachfrage nach Psychotherapie
Durch die Möglichkeit, dass Patienten ein sogenanntes Body Doubling, ein Online-Gruppen-Schulungsprogramm, was von der Selbsthilfe ADHS Deutschland e.V. angeboten wird, nutzen können.
Leider lehnten die angesprochenen Krankenkassen eine Unterstützung des Projekts ab, so dass der Innovationsfondsantrag nicht eingereicht werden konnte. Der BVDP arbeitet aber weiterhin an Konzepten, um die Versorgung für Diagnostik und Behandlung bei ADHS zu verbessern. Es wurde eine „Taskforce ADHS“ gegründet. Neuigkeiten dazu finden Sie auf unserer Homepage oder in unserer Berufsverbandszeitschrift „Neurotransmitter“.
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